Altersvorsorgedepot 2027: So holst du dir bis zu 540 € Grundzulage im Jahr
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. Januar 2027 gibt es das Altersvorsorgedepot. Es ersetzt Riester für alle neuen Verträge.
- Der Staat legt bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr dazu, plus bis zu 300 € je Kind.
- Neu: Auch Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht bekommen die Förderung.
- Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Aber Achtung: Wer einen neuen Vertrag abschließt, holt damit alle alten Riester-Verträge ins neue Recht.
- Das Geld ist für die Rente gedacht. Ausgezahlt wird in der Regel frühestens mit 65, versteuert wird im Alter.
Stell dir vor, du legst ab Januar jeden Monat 30 € zur Seite, und der Staat legt im Jahr 180 € obendrauf. Das sind 50 Cent auf jeden Euro, noch bevor dein Geld einen einzigen Cent Rendite gemacht hat.
Bei 30 € im Monat
540 €im Jahr in deinem Depot
- zahlst du ein
- 360 €
- legt der Staat dazu
- +180 €
Genau so funktioniert die Förderung beim neuen Altersvorsorgedepot. Klingt fast zu gut? Ein paar Haken gibt es: Das Geld ist in der Regel bis 65 gebunden, im Alter zahlst du darauf Steuern, und nicht jede Variante ist günstig.
In diesem Beitrag bekommst du beides, die Chancen und die Grenzen. Dazu fünf durchgerechnete Beispiele, damit du siehst, was das für dich bedeutet.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die Altersvorsorge. Du zahlst regelmäßig ein, der Staat gibt Zulagen dazu, und das Geld wird zum Beispiel in ETFs angelegt. Das sind Fonds, die einen ganzen Markt abbilden. Das AVD startet am 1. Januar 2027 und löst Riester für alle neuen Verträge ab.
Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026. Der große Unterschied zu Riester: Eine Beitragsgarantie ist nicht mehr Pflicht. Dadurch kann dein Geld deutlich stärker in Aktien investiert werden. Das bringt mehr Renditechancen, aber auch mehr Schwankungen.
Das Gesetz kennt mehrere Varianten:
Altersvorsorgedepot ohne Garantie
Anlage in zugelassenen Fonds (z. B. ETFs) und bestimmten Anleihen, keine Einzelaktien. Je nach Vertrag wählt der Anbieter aus, oder du stellst selbst zusammen
Kosten
Vom Anbieter abhängig, kein gesetzlicher Deckel
Standarddepot
Einfache Voreinstellung mit zwei Fonds, einem schwankungsarmen und einem renditeorientierten. Vor der Rente wird automatisch Risiko herausgenommen
Kosten
Höchstens 1 % Effektivkosten pro Jahr
gesetzlich gedeckeltGarantieprodukt
Zu Rentenbeginn sind 80 % oder 100 % deiner Einzahlungen inklusive Zulagen garantiert
Kosten
Vom Anbieter abhängig; Garantien kosten Rendite
Lösungen von Versicherern
Geförderte Verträge im Versicherungsmantel, z. B. mit lebenslanger Rente
Kosten
Vom Anbieter abhängig, Kosten genau vergleichen
Zusätzlich ermöglicht das Gesetz ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft. Die Bundesregierung kann es per Verordnung einführen. Wer es anbietet und ab wann, ist noch offen.
Wenn du mit ETFs noch nicht vertraut bist: Unser kostenloser ETF-Start-Guide erklärt die Grundlagen in wenigen Minuten.
Wer bekommt die Förderung?
Förderberechtigt sind vor allem alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, außerdem Beamtinnen und Beamte. Neu ab 2027 sind auch Selbstständige dabei, die bisher keinen Anspruch hatten: Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, jünger als 67 ist, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit hat und für das Jahr eine Steuererklärung abgibt, bekommt ebenfalls Zulagen.
Im Überblick:
Angestellte und Azubis, die rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind
Beamtinnen und Beamte (mit Einwilligung zur Datenübermittlung, wie bisher bei Riester)
Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht unter 67 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit und abgegebener Steuererklärung für das Beitragsjahr. Wer als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig ist, war schon bisher förderberechtigt.Neu ab 2027
Angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, z. B. angestellte Ärztinnen, Anwälte oder Architektinnen unter 67, wenn sie bis Jahresende in die Datenübermittlung einwilligen.Neu ab 2027
Ehepartner ohne eigenen Anspruch können über den förderberechtigten Partner mitgefördert werden („mittelbar berechtigt“). Sie brauchen dafür einen eigenen Vertrag und müssen mindestens 120 € im Jahr einzahlen. Die Grundzulage beträgt dann höchstens 175 €.
In der Regel nicht unmittelbar förderberechtigt: Studierende ohne rentenversicherungspflichtigen Job und Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen
Wie hoch ist die Förderung?
Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Teil von 360 € bis 1.800 € im Jahr. Auf die ersten 30 € im Monat gibt der Staat also 50 Cent je Euro dazu, darüber 25 Cent. Das ergibt höchstens 540 € pro Jahr. Für jedes Kind mit Kindergeld kommen bis zu 300 € Kinderzulage dazu. Unter 25-Jährige erhalten einmalig 200 € extra.
| Eigenbeitrag pro Monat | pro Jahr | Grundzulage pro Jahr | Förderquote* |
|---|---|---|---|
| 10 € | 120 € | 60 € | 33,3 % |
| 25 € | 300 € | 150 € | 33,3 % |
| 30 € | 360 € | 180 € | 33,3 % |
| 50 € | 600 € | 240 € | 28,6 % |
| 100 € | 1.200 € | 390 € | 24,5 % |
| 150 € | 1.800 € | 540 €(Maximum) | 23,1 % |
| 250 € | 3.000 € | 540 € | 15,3 % |
*Förderquote = Anteil der Grundzulage an allem, was ins Depot fließt (Eigenbeitrag + Grundzulage), ohne Kinderzulage und ohne Steuervorteil. Beispiel 25 € im Monat: 150 € von 450 € = 33,3 %.
Förderquote der Grundzulage je Jahresbeitrag
Zeig, tipp oder zieh über das Diagramm, um jeden Beitrag abzulesen.
Die Regeln dahinter:
- Mindesteigenbeitrag 120 € im Jahr
- Zahlst du weniger als 120 € im Jahr ein (im Schnitt 10 € im Monat), gibt es gar keine Zulage.
- Bonus für junge Leute
- Wer zu Beginn des Jahres noch keine 25 ist, bekommt einmalig 200 € zusätzlich zur Grundzulage.
- Kinderzulage
- Für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt ist, gibt es pro eingezahltem Euro einen Euro dazu, höchstens 300 € je Kind und Jahr. Schon 25 € im Monat reichen für die volle Kinderzulage, egal wie viele Kinder du hast. Wer sie bekommt: Bei Verheirateten 2027 in der Regel die Mutter, auf gemeinsamen Antrag der Vater. Ab 2028 geht sie an den Elternteil, für den das Kindergeld festgesetzt ist, auf gemeinsamen Antrag an den anderen. Bei Unverheirateten bekommt sie der Elternteil mit Kindergeld.
- Steuervorteil
- Du kannst Beiträge bis 1.800 € plus Zulage als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuerabzug mehr bringt als die Zulage (Günstigerprüfung, wie bei Riester). Wenn ja, bekommst du die Differenz zusätzlich erstattet.
- Obergrenze
- Pro Vertrag sind bis zu 6.840 € im Jahr erlaubt, Zulagen nicht mitgerechnet. Gefördert werden aber nur die ersten 1.800 €.
- Höchstens zwei neue Verträge
- Ab dem dritten Vertrag, den du nach dem 31.12.2026 abschließt, gibt es keine Förderung mehr.
Wie viel bringt das konkret? 5 Beispiele
Wie viel du vom Staat bekommst, hängt von deinem Beitrag, deinem Alter und deiner Kinderzahl ab. Lena, Jana und Sarah sparen in den folgenden fünf fiktiven Beispielen jeweils so viel, dass ihre Förderquote am höchsten ist. Tom zeigt das Gegenstück: die volle Grundzulage, aber eine niedrigere Quote. Alle Zahlen sind nach den Fördersätzen ab 2027 nachgerechnet, ohne Steuern im Alter.
- Eigenbeitrag
- Grundzulage
- Kinderzulage
- Bonus unter 25
- Steuervorteil
Lena, 22
Azubi
360 € + 380 € Förderung · 30 €/Monat
51,4 %
im 1. Jahr, danach 33,3 %
Jana, 31
Angestellt, keine Kinder
360 € + 180 € Förderung · 30 €/Monat
33,3 %
Förderquote
Sarah, 36
Teilzeit, 2 Kinder
300 € + 750 € Förderung · 25 €/Monat
71,4 %
Förderquote
Tom, 42
Selbstständiger IT-Berater
1.800 € + 819 € Förderung · 150 €/Monat
ca.31,3 %
Förderquote
Michael, 47
Angestellt, Riester seit 2010, 1 Kind
1.800 € + 840 € Förderung · 150 €/Monat
31,8 %
Förderquote
Alle Werte als Tabelle
| Situation | Eigenbeitrag/Jahr | Förderung/Jahr | Förderquote | |
|---|---|---|---|---|
| Lena, 22 | Azubi | 360 €(30 €/Monat) | 380 € im 1. Jahr (180 € + 200 € Bonus), danach 180 € | 51,4 % im 1. Jahr, danach 33,3 % |
| Jana, 31 | Angestellt, keine Kinder | 360 €(30 €/Monat) | 180 € | 33,3 % |
| Sarah, 36 | Teilzeit, 2 Kinder | 300 €(25 €/Monat) | 750 € (150 € + 2 × 300 €) | 71,4 % |
| Tom, 42 | Selbstständiger IT-Berater | 1.800 €(150 €/Monat) | 540 € Zulage + ca. 279 € über die Steuer* = ca. 819 € | ca. 31,3 % |
| Michael, 47 | Angestellt, Riester seit 2010, 1 Kind | 1.800 €(150 €/Monat) | 840 € (540 € + 300 €) | 31,8 % |
*Bei Tom angenommen: persönlicher Grenzsteuersatz von 35 %, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der Steuerabzug von 2.340 € (1.800 € Beitrag + 540 € Zulage) spart rund 819 € Steuern. Davon ist die Zulage von 540 € schon abgedeckt, die übrigen rund 279 € kommen über die Steuererstattung. Bei den anderen Beispielen ist ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil nicht eingerechnet. Förderquote = Förderung im Verhältnis zu allem, was ins Depot fließt (Eigenbeitrag + Förderung). Michaels Werte gelten nach einem Wechsel ins neue Recht.
Was die Beispiele zeigen:
- Lena zeigt, wie stark der Hebel bei kleinen Beträgen ist. Im ersten Jahr bekommt sie mehr Förderung, als sie selbst einzahlt.
- Jana holt mit 30 € im Monat die höchste Förderquote ohne Kinder heraus: 33,3 %. Was daraus bis zur Rente werden kann, zeigt der nächste Abschnitt.
- Sarah holt mit nur 25 € im Monat die volle Kinderzulage für beide Kinder ab. Mit zwei Kindern geht die Förderquote nicht höher: 71,4 %.
- Tom holt mit 150 € im Monat die volle Grundzulage von 540 € ab, die Förderquote ist aber die niedrigste. Als Selbstständiger ohne Rentenversicherungspflicht ist er neu förderberechtigt.
- Michael vergleichen wir im Riester-Abschnitt mit seinem alten Vertrag.
Was kann daraus werden? Janas Beispiel bis zur Rente
Jana spart 36 Jahre lang 30 € im Monat, von 31 bis 67. Fest steht: Sie zahlt 12.960 € selbst ein und bekommt 6.480 € Zulagen. Zusammen sind das 19.440 €.
Was am Ende daraus wird, hängt von der Wertentwicklung ab. Und die kann niemand vorhersagen. Drei Szenarien zur Orientierung:
Janas Depot mit 67
5 % Wertentwicklung, 4 % nach Kosten
Endkapital mit 67, gerundet
ca. 42.000 €
davon durch die Zulagen: ca. 13.500 €
- Ihre Einzahlungen
- 12.960 €
- Zulagen samt Erträgen
- ca. 13.500 €
- Erträge auf ihre Einzahlungen
- ca. 15.500 €
Janas Depot mit 67: vorsichtig ca. 28.000 €, davon ca. 9.000 € durch die Zulagen; mittel ca. 42.000 €, davon ca. 13.500 € durch die Zulagen; optimistisch ca. 65.000 €, davon ca. 21.000 € durch die Zulagen.
Zeig, tipp oder zieh über das Diagramm, um jedes Jahr abzulesen.
| Szenario | Wertentwicklung vor Kosten | nach 1 % Kosten | Endkapital mit 67 (gerundet) | davon durch die Zulagen |
|---|---|---|---|---|
| vorsichtig3 % p. a. 2 % nach Kosten | 3 % p. a. | 2 % p. a. | ca. 28.000 € | ca. 9.000 € |
| mittel5 % p. a. 4 % nach Kosten | 5 % p. a. | 4 % p. a. | ca. 42.000 € | ca. 13.500 € |
| optimistisch7 % p. a. 6 % nach Kosten | 7 % p. a. | 6 % p. a. | ca. 65.000 € | ca. 21.000 € |
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Dein bestehender Riester-Vertrag läuft weiter wie bisher, bis zum Beginn der Auszahlung nach den alten Regeln. Du musst nichts tun. Du kannst aber per unwiderruflicher Erklärung gegenüber deinem Anbieter in die neue Förderung wechseln. Die bisherige Förderung musst du dabei laut Deutscher Rentenversicherung nicht zurückzahlen.
Für viele lohnt sich ein genauer Blick, denn die neue Grundzulage ist deutlich höher. Michael (47, ein Kind, 50.000 € Bruttoeinkommen) zahlt 1.800 € im Jahr ein:
Michael zahlt 1.800 € im Jahr ein
- Grundzulage
- Kinderzulage
- Steuervorteil
Riester (altes Recht)
475 €
Neue Förderung
840 €
+365 €mehr pro Jahr
| Riester (altes Recht) | Neue Förderung | |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € | 540 € |
| Kinderzulage (Kind ab 2008 geboren) | 300 € | 300 € |
| Zulagen gesamt pro Jahr | 475 € | 840 € |
Das sind 365 € mehr Zulagen pro Jahr. Rechnet man den Steuervorteil mit ein, ist der Unterschied kleiner, denn auch im alten Recht bekommt Michael über die Günstigerprüfung etwas vom Finanzamt zurück. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 % sind es alt rund 630 € und neu 840 € Förderung, also rund 210 € mehr pro Jahr.
Grob gibt es vier Wege:
Riester weiterführen (altes Recht): sinnvoll, wenn dein Vertrag günstig ist und gute Garantien oder einen hohen garantierten Rentenfaktor hat, oder wenn du mit kleinem Beitrag die volle alte Zulage bekommst.
Per Erklärung ins neue Förderrecht wechseln: Dein Vertrag läuft weiter, es gelten aber die neuen Zulagen. Die Erklärung gilt für alle deine Riester-Verträge, wirkt ab dem Jahr, in dem sie bei deinem Anbieter eingeht, und lässt sich nicht zurücknehmen.
Zusätzlich Anbieter oder Produkt wechseln: Dein Guthaben kann grundsätzlich auf einen anderen zertifizierten Vertrag übertragen werden. Dafür schließt du einen neuen Vertrag ab, der Sog-Effekt greift also. Die Bedingungen deines Altvertrags gibst du damit auf. Kosten und Garantien vorher vergleichen.
Riester beitragsfrei stellen und neu sparen: sinnvoll bei teuren Verträgen mit geringer Zulage im Verhältnis zum Beitrag. Denk auch hier an den Sog-Effekt: Ein neuer Vertrag holt den alten mit ins neue Recht.
Für Ehepaare mit einem mitgeförderten Partner: Bleibst du mit deinem Riester-Vertrag im alten Recht, bekommt ein neuer Vertrag deines Partners keine Zulage. Entscheidet deshalb gemeinsam, ob ihr beide im alten Recht bleibt oder beide ins neue wechselt.
AVD, ETF-Sparplan, ETF-Police oder Riester – was passt wann?
Es gibt nicht die eine beste Lösung. Jede Form hat ihre Stärke. Das AVD punktet mit Zulagen, ist aber bis zur Rente gebunden. Ein ETF-Sparplan ist flexibel, aber ungefördert. Eine ETF-Police, also eine fondsgebundene Rentenversicherung, hat Steuervorteile im Alter. Oft ist eine Kombination sinnvoll.
| Altersvorsorgedepot | ETF-Sparplan (freies Depot) | ETF-Police | Riester (Bestand) | |
|---|---|---|---|---|
| Staatliche Zulagen | Jabis 540 € + 300 € je Kind | Nein | Nein | Ja175 € + Kinderzulage |
| Kosten | Standarddepot max. 1 %, sonst anbieterabhängig | oft sehr günstig | anbieterabhängig, Nettotarife meist günstiger | je nach Vertrag, oft hoch; Effektivkosten prüfen |
| Zugriff vor der Rente | Neinnur unter Rückzahlung der Förderung | Jajederzeit möglich | Jajederzeit möglich | Neinnur unter Rückzahlung der Förderung |
| Garantie | keine oder als Garantieprodukt 80 % oder 100 % | keine | optional wählbar | 100 % Beitragsgarantie |
| Steuer in der Ansparphase | keine | Abgeltungsteuer, Vorabpauschale | keine | keine |
| Steuer im Alter | voll mit persönlichem Steuersatz (geförderter Teil) | Abgeltungsteuer auf Gewinne | begünstigt nach 12 Jahren Laufzeit und ab 62; Rente: nur Ertragsanteil | voll mit persönlichem Steuersatz (geförderter Teil) |
| Vererben | an Ehepartner ohne Förderverlust, sonst i. d. R. Rückzahlung der Förderung | voll vererbbar | an Bezugsberechtigte | wie AVD |
| Passt für | Förderung mitnehmen, Geld bis 65 nicht nötig | Mittelfristiger Vermögensaufbau | langfristige Vorsorge (steueroptimiert) | Bestand prüfen |
Mehr zum Unterschied zwischen freiem Depot und Police findest du in unserem kostenlosen Guide Depot vs. Police.
Wie und wann bekommst du das Geld im Alter?
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Früher geht es nur, wenn du schon vorher eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem anderen gesetzlichen Alterssicherungssystem beziehst. Je nach Vertrag gibt es eine lebenslange Rente (vor allem bei Lösungen von Versicherern) oder einen Auszahlplan, der frühestens mit 85 endet. Beim Altersvorsorgedepot ist in der Regel ein Auszahlplan vorgesehen.
Ab 2027: Ansparen
Beiträge + Zulagen, keine Steuern in der Ansparphase.
65 bis 70: Auszahlbeginn
Frühestens mit 65, spätestens mit 70 (Ausnahme: frühere gesetzliche Altersrente).
Zu Beginn: bis 30 %
Teilkapital auf einmal möglich, grundsätzlich voll zu versteuern.
Bis mindestens 85
Auszahlplan, je nach Vertrag auch lebenslange Rente.
- Auszahlplan
- Die monatliche Rate wird spätestens alle drei Jahre neu berechnet und kann dabei sinken. Bis zu zwölf Monatsraten dürfen zusammengefasst werden. Ein Restguthaben am Ende wird ausgezahlt, danach fließt nichts mehr. Wer länger lebt, braucht andere Einkünfte.
- Teilauszahlung
- Bis zu 30 % des Kapitals bei Rentenbeginn kannst du dir außerhalb der monatlichen Zahlungen auszahlen lassen. Auch das wird grundsätzlich voll versteuert, und eine größere Einmalzahlung kann deinen Steuersatz in diesem Jahr erhöhen. Gegebenenfalls ist eine ermäßigte Besteuerung möglich, das hängt vom Einzelfall ab.
- Steuern
- Die Auszahlungen aus dem geförderten Teil (deine Beiträge bis 1.800 €, die Zulagen und die Erträge darauf) versteuerst du im Alter voll mit deinem persönlichen Steuersatz. Der liegt im Ruhestand oft niedriger als im Berufsleben. Während der Ansparphase fallen keine Steuern an.
- Ungeförderter Teil
- Für Auszahlungen aus Beiträgen über 1.800 € pro Jahr gelten eigene Steuerregeln (§ 22 Nr. 5 Satz 2 EStG). Wie sie beim Altersvorsorgedepot im Detail angewendet werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Das soll ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums regeln. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald es vorliegt.
- Im Todesfall
- Wird das Guthaben auf einen Altersvorsorgevertrag deines Ehepartners übertragen, bleibt die Förderung erhalten. Das gilt auch für eine Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder an Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, sofern dein Vertrag eine solche Rente vorsieht. Bei anderen Erben wird die Förderung in der Regel zurückgefordert, der Rest wird vererbt.
Welche Nachteile und offenen Punkte gibt es?
Die größten Nachteile sind die lange Bindung bis zur Rente (in der Regel ab 65), Kosten außerhalb des Standarddepots ohne gesetzliche Obergrenze und einige noch offene Detailregeln. Wer vorher an das Geld will, muss die Förderung zurückzahlen. Auch Wertschwankungen gehören dazu, sofern du keine Garantievariante wählst.
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot – und für wen eher nicht?
Am meisten lohnt sich das AVD für Familien mit Kindern, für Menschen mit kleinem Sparbudget, für junge Leute unter 25 und für Selbstständige, die bisher keinen Anspruch auf Riester-Förderung hatten. Voraussetzung ist, dass du das Geld bis zur Rente nicht brauchst und eine kostengünstige Variante wählst.
Lohnt sich besonders, wenn …
- du Kinder hast und Kinderzulage bekommst
- du nur 25 oder 30 € im Monat fürs AVD einplanst
- du unter 25 bist (200 € Bonus)
- du bisher noch keinen Anspruch auf Riester-Förderung hattest
Eher nicht oder nur ergänzend, wenn …
- du noch keinen Notgroschen hast
- du deutlich mehr als 30 € im Monat investieren willst
- du das Geld vor der Rente brauchen könntest
- du die Kosten nicht vergleichst
Unsere Empfehlung in drei Schritten:
Fundament klären: Notgroschen und Absicherung der Arbeitskraft kommen zuerst.
Förderung ausrechnen: Wie viel Zulage bekommst du, wie groß ist deine Rentenlücke? Unser Förderrechner und Rentenlückenrechner zeigen es dir.
Altverträge prüfen, bevor du neu abschließt: Wegen des Sog-Effekts gilt das besonders bei Riester.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Ab dem 1. Januar 2027. Ab dann werden keine neuen Riester-Verträge nach dem alten Modell mehr gefördert. Rechtsgrundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156). Ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft ist gesetzlich ermöglicht. Ob und wann es kommt, ist noch offen.
Mindestens 120 € im Jahr, sonst gibt es keine Zulage. Die höchste Förderquote hast du schon mit 10 bis 30 € im Monat, mit Kindern mit 25 €. Die volle Grundzulage von 540 € gibt es ab 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr, also 150 € im Monat.
Nein, pro Kind gibt es sie nur einmal. Bei Verheirateten bekommt sie 2027 in der Regel die Mutter, auf gemeinsamen Antrag auch der Vater. Ab 2028 geht sie an den Elternteil, für den das Kindergeld festgesetzt ist, auf gemeinsamen Antrag an den anderen. Bei Unverheirateten geht sie an den Elternteil, der das Kindergeld bekommt. Für die volle Kinderzulage von 300 € je Kind reichen 25 € im Monat, egal wie viele Kinder du hast.
Ja. Bist du nicht rentenversicherungspflichtig, bekommst du ab 2027 zum ersten Mal Förderung. Voraussetzung: Du bist jünger als 67, hast Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit und gibst für das Jahr eine Steuererklärung ab. Bist du als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig, warst du schon bisher förderberechtigt. Auch angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind neu dabei.
Ja, wenn du selbst förderberechtigt bist. Dein Partner braucht einen eigenen Vertrag, zahlt mindestens 120 € im Jahr ein und bekommt höchstens 175 € Grundzulage. Wichtig: Das klappt im neuen Recht nur, wenn auch du im neuen Recht bist. Hast du noch einen Riester-Vertrag nach altem Recht, gibt es auf den neuen Vertrag deines Partners keine Zulage.
Nein. Bestehende Riester-Verträge laufen nach altem Recht weiter. Du kannst freiwillig in die neue Förderung wechseln. Beachte: Schließt du nach dem 31.12.2026 einen neuen zertifizierten Vertrag ab, gilt das neue Recht automatisch auch für deine Altverträge. Eine Kündigung führt in der Regel zur Rückzahlung der Förderung.
Grundsätzlich nicht ohne Nachteile. Eine Auszahlung vor Rentenbeginn gilt als schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert. Ausnahme ist die Verwendung für eine selbst genutzte Immobilie (mindestens 3.000 €). Das AVD ist deshalb nichts für Geld, das du vorher brauchen könntest.
Das Guthaben wird vererbt. Überträgt es dein Ehepartner auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag, bleibt die Förderung erhalten, ebenso bei einer im Vertrag vorgesehenen Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder an Kinder, für die Kindergeld bezogen wird. Bei anderen Erben wird die erhaltene Förderung in der Regel zurückgefordert, der Rest steht ihnen zu.
1 % pro Jahr ist die gesetzliche Obergrenze für das Standarddepot, nicht der Normalfall. Reine ETF-Depots sind oft deutlich günstiger. Über Jahrzehnte macht jeder Zehntelprozentpunkt einen spürbaren Unterschied. Vergleiche deshalb immer die Effektivkosten aus dem Produktinformationsblatt.
Ja, aber gefördert werden höchstens zwei Verträge, die du nach dem 31.12.2026 abschließt. Die Förderung bezieht sich insgesamt auf maximal 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr, egal auf wie viele Verträge du ihn verteilst.
Grundsätzlich ja. Guthaben aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen kann auf einen anderen zertifizierten Vertrag übertragen werden. Achtung: Dafür schließt du einen neuen Vertrag ab, damit gilt das neue Recht automatisch für alle deine Verträge. Ob sich das lohnt, hängt von Kosten, Garantien und den Bedingungen deines Altvertrags ab. Lass das vorher prüfen.
Quellen
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156
- Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, BR-Drs. 206/26
- Deutsche Rentenversicherung, „Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge“ (08.05.2026)
- Deutsche Rentenversicherung, „Frühstart-Rente im Bundestag beschlossen“ (19.10.2026)
- Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf Frühstartrente, Drs. 21/7864
Stand: 02.11.2026. Dieser Beitrag wird aktualisiert, sobald sich Regeln ändern oder offene Punkte geklärt sind. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Er ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Rechenbeispiele beruhen auf den genannten Annahmen; Wertentwicklungen sind nicht garantiert.