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Basiszins 2026: 3,20 %

Wie viel Vorabpauschale zahlst du?

Trag den Wert deiner ETFs ein und sieh sofort, welche Steuer Anfang Januar fällig wird. Nach § 18 InvStG, ohne Anmeldung.

Deine Angaben

€

Nur Anteile, die am Jahresende noch im Depot liegen. Für verkaufte Anteile fällt keine Vorabpauschale an.

€

Mit allen Anteilen, auch denen aus dem Sparplan. Läuft das Jahr noch, trag deine Schätzung ein.

Gerechnet ab Januar. Raten zählen anteilig, die aus dem Juli zum Beispiel zu 6/12.

Was der ETF dir im Jahr ausgezahlt hat. 0 € bei thesaurierenden ETFs.

Mehr als 50 % in Aktien: 30 % der Vorabpauschale bleiben steuerfrei.

Jahr, in dem die Vorabpauschale fällig wird

Basiszins für 2026: 3,20 %. Abgebucht ab 4. Januar 2027.

Alles wird in deinem Browser gerechnet. Es wird nichts gespeichert oder gesendet.

Dein Ergebnis

Steuer im Januar 2027

109,96 €

Auf 595,61 € Vorabpauschale, fällig ab 4. Januar 2027. Ohne Freistellungsauftrag gerechnet.

Vorabpauschale2,24 % vom Wert am Jahresanfang · davon 35,61 € auf den Sparplan
595,61 €
Teilfreistellung30 % bleiben steuerfrei
− 178,68 €
Zu versteuern
416,93 €
Kapitalertragsteuer25 %
104,23 €
Solidaritätszuschlag5,5 % der Kapitalertragsteuer
5,73 €
Steuer
109,96 €

Sind in deinem Freistellungsauftrag bei der Depotbank noch 416,93 € frei, wird nichts abgebucht. Es zählt der für 2027, und der ist Anfang Januar meist noch ganz frei: 1.000 €, zusammen veranlagt 2.000 €.

109,96 € Steuer auf 595,61 € Vorabpauschale, fällig im Januar 2027.

Kurz erklärt

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, den du für Fonds und ETFs versteuerst, die wenig oder nichts ausschütten. So fällt jedes Jahr Steuer an, auch wenn du nichts verkaufst. Grundlage ist der Basiszins, für 2026 sind es 3,20 %. Die Steuer zieht deine Bank Anfang Januar vom Verrechnungskonto ein.

Verloren ist das Geld nicht: Beim Verkauf werden alle Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen. Du zahlst also früher, nicht doppelt.

So rechnet der Rechner

Jede Regel steht im Investmentsteuergesetz oder im Einkommensteuergesetz. Den Basiszins veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jedes Jahr im Januar.

Basisertrag
Kurs am Jahresanfang mal 70 % des Basiszinses. Für 2026 sind das 3,20 % × 70 % = 2,24 %, auf 10.000 € also 224 €. (§ 18 Abs. 1 InvStG)
Deckel
Höchstens so viel, wie der ETF im Jahr an Wert gewonnen hat, Ausschüttungen eingerechnet. Liegt er am Jahresende unter dem Kurs vom Jahresanfang, fällt keine Vorabpauschale an. (§ 18 Abs. 1 Satz 3 InvStG)
Ausschüttungen
Was der ETF im Jahr ausschüttet, geht vom Basisertrag ab. Schüttet er mindestens den Basisertrag aus, gibt es keine Vorabpauschale. Die Ausschüttung selbst wird wie gewohnt versteuert. (§ 18 Abs. 1 Satz 1 InvStG)
Käufe im Jahr
Für jeden vollen Monat vor dem Kaufmonat ein Zwölftel weniger: Anteile aus dem Juli zählen zu 6/12. Gerechnet wird trotzdem mit dem Kurs vom Jahresanfang, nicht mit deinem Kaufkurs. (§ 18 Abs. 2 InvStG)
Zeitpunkt
Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen, für 2026 am 4. Januar 2027. Sie zählt damit zu den Kapitalerträgen 2027, und nur für Anteile, die am Jahresende noch im Depot liegen. (§ 18 Abs. 3 InvStG)
Teilfreistellung
Steuerfrei bleiben bei Aktien-ETFs 30 %, bei Mischfonds 15 %, bei Immobilienfonds 60 % und mit Schwerpunkt Ausland 80 %. Anleihen- und Geldmarkt-ETFs haben keine Teilfreistellung. (§ 20 InvStG)
Freibetrag
Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr, zusammen veranlagt 2.000 €, gilt für alle Kapitalerträge zusammen. Die Bank zieht ihn über deinen Freistellungsauftrag ab, ebenso Verluste aus dem Verlustverrechnungstopf. (§ 20 Abs. 9 EStG)
Steuer
25 % Kapitalertragsteuer und darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %. Mit Kirchensteuer sinkt die Kapitalertragsteuer etwas; insgesamt sind es dann rund 27,8 % (bei 8 %) oder 28,0 % (bei 9 %). (§ 32d Abs. 1 EStG)
Abbuchung
Die Bank zieht die Steuer Anfang Januar vom Verrechnungskonto ein, notfalls aus einem eingeräumten Dispo, wenn du dem nicht widersprochen hast. Fehlt das Geld, meldet sie das dem Finanzamt, und du gibst die Vorabpauschale in der Steuererklärung an. (§ 44 Abs. 1 EStG)
Beim Verkauf
Alle Vorabpauschalen deiner Haltezeit werden vom Gewinn abgezogen, auch die, die der Freibetrag gedeckt hat. Du zahlst also früher, nicht doppelt. (§ 19 Abs. 1 InvStG)
Ohne Vorabpauschale
In einer fondsgebundenen Rentenversicherung und im Altersvorsorgedepot fällt während der Ansparphase keine Vorabpauschale an. Versteuert wird erst, was ausgezahlt wird. (§ 16 Abs. 2 InvStG, § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG)

Basiszins der letzten Jahre

Und was die Vorabpauschale auf 10.000 € in einem thesaurierenden Aktien-ETF kostet, ohne Freibetrag und Kirchensteuer.

JahrBasiszinsBasisertragSteuer je 10.000 €
2026abgebucht ab 4. Januar 20273,20 %2,24 %41,36 €
2025abgebucht ab 2. Januar 20262,53 %1,771 %32,69 €
2024abgebucht ab 2. Januar 20252,29 %1,603 %29,59 €
2023abgebucht ab 2. Januar 20242,55 %1,785 %32,96 €

Annahmen dieses Rechners

  • Sparplan ab Januar, jeweils zu Monatsbeginn; dazwischen entwickelt sich der Kurs gleichmäßig, passend zu deinen Werten am Jahresanfang und -ende
  • Ausschüttungen zur Jahresmitte, gleich hoch für alle Anteile
  • ohne Freistellungsauftrag, Verlustverrechnung und ausländische Quellensteuer
  • Steuer auf den Cent gerundet; deine Bank kann um wenige Cent abweichen
Alle Rechner im Überblick

Beispielrechnung ohne Gewähr und keine Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.

Häufige Fragen zur Vorabpauschale

Am ersten Werktag des neuen Jahres. Die Vorabpauschale für 2026 gilt am 4. Januar 2027 als zugeflossen, dann zieht die Bank die Steuer vom Verrechnungskonto ein. Sie zählt damit zu deinen Kapitalerträgen 2027, und nur für Anteile, die Ende 2026 noch im Depot liegen.

Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20 %, davon zählen 70 %: 2,24 % vom Wert am Jahresanfang. Auf 10.000 € in einem thesaurierenden Aktien-ETF sind das 224 € Vorabpauschale. Nach 30 % Teilfreistellung bleiben 156,80 € zu versteuern, das macht 41,36 € Steuer ohne Freibetrag und Kirchensteuer.

Nein, solange er reicht. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr, zusammen veranlagt 2.000 €, gilt für alle Kapitalerträge zusammen, und die Bank verrechnet die Vorabpauschale damit. Es zählt der Freistellungsauftrag für das neue Jahr, und der ist Anfang Januar meist noch ganz frei.

Nein. Sie ist auf den Wertzuwachs im Jahr gedeckelt, Ausschüttungen eingerechnet. Liegt der Kurs am Jahresende unter dem vom Jahresanfang, fällt keine Vorabpauschale an.

Nur wenn die Ausschüttungen im Jahr kleiner sind als der Basisertrag. Was der ETF ausschüttet, geht vom Basisertrag ab; schüttet er mindestens so viel aus, gibt es keine Vorabpauschale. Die Ausschüttung selbst versteuerst du wie gewohnt.

Die Bank zieht die Steuer notfalls aus einem eingeräumten Dispo ein, wenn du dem nicht widersprochen hast. Fehlt das Geld ganz, meldet sie das dem Finanzamt, und du gibst die Vorabpauschale in deiner Steuererklärung an.

Nein. Alle Vorabpauschalen deiner Haltezeit werden beim Verkauf vom Gewinn abgezogen, auch die, die dein Freibetrag gedeckt hat. Du zahlst also früher, nicht doppelt.

Nein. In einer fondsgebundenen Rentenversicherung und im Altersvorsorgedepot fällt während der Ansparphase keine Vorabpauschale an. Versteuert wird dort erst, was ausgezahlt wird.

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