Zusatzbeitrag 2026: im Schnitt 2,9 %
Wie groß ist deine Rentenlücke?
Trag deine Renten ein und sieh sofort, was dir nach Steuer und Krankenversicherung im Monat fehlt. Danach rechnest du aus, wie viel du dafür zurücklegst. Ohne Anmeldung.
Deine Angaben
Rentenbeginn mit 67, im Jahr 2063.
Brutto im Monat, aus deiner Renteninformation: die künftige Regelaltersrente ohne Rentenanpassungen.
Brutto im Monat. Nennen deine Unterlagen den Betrag bei Rentenbeginn, ist er in heutigem Geld weniger wert.
Brutto im Monat. Beide zählen voll als steuerpflichtig, bei Rürup ist das etwas vorsichtig gerechnet.
Netto im Monat, in heutigem Geld. Als Anhalt: rund 80 % deines heutigen Nettoeinkommens.
Alles wird in deinem Browser gerechnet. Es wird nichts gespeichert oder gesendet.
Dein Ergebnis
Dir fehlen im Monat
814 €
netto, in heutiger Kaufkraft
- Renten zusammenbrutto im Monat
- 1.650 €
- Kranken- und Pflegeversicherung
- − 185 €
- Einkommensteuer100 % der gesetzlichen Rente steuerpflichtig
- − 79 €
- Deine Rente netto
- 1.386 €
- Wunschrente
- 2.200 €
Bis zur Rente sind es noch 37 Jahre. Je früher du anfängst, desto mehr der Lücke schließen die Erträge und desto weniger zahlst du selbst ein.
Gerechnet für gesetzlich Versicherte mit Kindern, ohne Kirchensteuer.
- Kinderlos: Pflegeversicherung 0,6 Punkte höher.
- Privat versichert: Die Beiträge der gesetzlichen Versicherung sind trotzdem abgezogen. Liegt dein Beitrag im Alter nach dem Zuschuss der Rentenversicherung darüber, rechne die Differenz zur Wunschrente dazu.
- Kirchensteuer: 8 oder 9 % der Einkommensteuer kommen dazu.
814 € fehlen dir im Monat, netto in heutiger Kaufkraft.
Kurz erklärt
Was ist die Rentenlücke?
Die Rentenlücke ist der Betrag, der dir im Alter jeden Monat fehlt: der Unterschied zwischen dem, was du zum Leben brauchst, und dem, was von deinen Renten nach Steuer und Kranken- und Pflegeversicherung übrig bleibt. Als Anhalt brauchen viele rund 80 % ihres heutigen Nettoeinkommens.
Die Renteninformation nennt einen Bruttobetrag. Davon gehen bei gesetzlich Versicherten rund 12 % an Kranken- und Pflegeversicherung, dazu je nach Höhe Einkommensteuer. Kennst du deine Lücke, kannst du ausrechnen, wie viel du dafür ab heute zurücklegst.
So rechnet der Rechner
Jede Regel steht im Gesetz, die Fundstelle daneben. Gerechnet wird mit den Werten von 2026 und in heutigem Geld, wie in deiner Renteninformation.
- Rentenbeginn
- Mit der Regelaltersgrenze deines Jahrgangs: 67 für alle ab 1964, davor etwas früher, für 1963 zum Beispiel mit 66 Jahren und 10 Monaten. (§ 235 Abs. 2 SGB VI)
- Krankenversicherung
- Auf die gesetzliche Rente zahlst du die Hälfte von 14,6 % und vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %, zusammen 8,75 %. Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Auf eine Betriebsrente fällt der volle Satz von 17,5 % an, aber nur auf den Teil über 197,75 € im Monat. Private Rente, Riester und Rürup sind beitragsfrei. Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat an: Die gesetzliche Rente zählt zuerst, die Betriebsrente nur so weit, wie noch Platz ist. (§§ 223 Abs. 3, 226, 238, 247, 248, 249a SGB V)
- Pflegeversicherung
- 3,6 % auf die gesetzliche Rente, ganz von dir. Auf eine Betriebsrente ebenfalls 3,6 %, sobald sie über 197,75 € im Monat liegt, dann auf den ganzen Betrag. Kinderlose zahlen 0,6 Punkte mehr. Auch hier gilt die Beitragsbemessungsgrenze. (§§ 55, 59 SGB XI, § 226 Abs. 2 SGB V)
- Steuer auf die gesetzliche Rente
- Steuerpflichtig ist ein Anteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt: 84 % bei Rentenbeginn 2026, danach jedes Jahr 0,5 Punkte mehr, ab 2058 die ganze Rente. Wer schon in Rente ist: Der steuerfreie Teil der gesetzlichen Rente wird nach Rentenbeginn als fester Euro-Betrag festgeschrieben, spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig. Der Rechner nimmt den Anteil für die ganze Rente und setzt die Steuer bei langjährigen Rentnern deshalb etwas zu niedrig an. (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG)
- Betriebsrente, Riester und Rürup
- Betriebsrente und Riester-Rente sind voll steuerpflichtig. Rürup rechnet der Rechner ebenso, also etwas vorsichtig: Eigentlich gilt dort der Anteil wie bei der gesetzlichen Rente, ab 2058 ist das dasselbe. (§ 22 Nr. 5 EStG)
- Private Rente
- Versteuert wird nur der Ertragsanteil. Er hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab: 17 % mit 67, 18 % mit 65 oder 66. (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG)
- Einkommensteuer
- Vom steuerpflichtigen Teil gehen 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag, 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag und deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Darauf gilt der Tarif 2026 mit 12.348 € Grundfreibetrag. Ohne Kirchensteuer und ohne Solidaritätszuschlag, der erst bei sehr hohen Renten anfällt. (§§ 9a, 10, 10c, 32a EStG)
- Steuer auf das Ersparte
- Bei jeder Entnahme ist nur der Gewinnanteil steuerpflichtig, bei einem Aktien-ETF davon 70 %. Bis 1.000 € im Jahr bleiben frei, darüber gehen 26,375 % ab. Entnommen wird so viel, dass nach Steuer die Lücke gedeckt ist. (§ 20 InvStG, §§ 20 Abs. 9, 32d EStG)
Annahmen dieses Rechners
- gesetzlich krankenversichert in der Krankenversicherung der Rentner, mit Kindern, ohne Kirchensteuer und ohne Solidaritätszuschlag, der erst bei sehr hohen Renten anfällt
- Betriebsrente aus Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds; Betriebs- und Privatrenten so, wie du sie einträgst, ohne Umrechnung in heutiges Geld
- Lücke in heutigem Geld; bis zur Rente und in der Rente wächst sie jedes Jahr mit der Inflation
- Sparrate als fester Betrag zum Monatsende, monatlich verzinst; das Ersparte liegt von Anfang an mit im Depot
- Aktien-ETF, Renditen nach Kosten, ohne Vorabpauschale in der Ansparphase; entnommen wird zu Beginn jedes Rentenjahres
- „Nur von den Erträgen leben“: Die Erträge des ersten Rentenjahres decken die Lücke nach Steuer, das Kapital bleibt erhalten
Beispielrechnung ohne Gewähr und keine Steuer- oder Anlageberatung. Stand: Oktober 2026.
Häufige Fragen zur Rentenlücke
Zieh von deiner Wunschrente ab, was von deinen Renten netto übrig bleibt, also nach Kranken- und Pflegeversicherung und Einkommensteuer. Den Betrag der gesetzlichen Rente findest du in deiner Renteninformation, die Abzüge rechnet der Rechner selbst nach Gesetz.
Von der gesetzlichen Rente gehen 8,75 % an die Krankenversicherung, die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung, und 3,6 % an die Pflegeversicherung: zusammen rund 12 %. Dazu kommt Einkommensteuer auf den steuerpflichtigen Teil. Wer heute 30 ist und 1.500 € gesetzliche Rente und 150 € Betriebsrente erwartet, behält rund 1.386 € im Monat.
Als Faustregel rund 80 % deines heutigen Nettoeinkommens. Manche Ausgaben fallen weg, etwa der Weg zur Arbeit oder das Sparen fürs Alter, andere kommen dazu, etwa für Gesundheit. Wohnst du im abbezahlten Eigentum, reicht oft weniger, zur Miete eher mehr.
Zum Teil. Bei der gesetzlichen Rente hängt der steuerpflichtige Anteil vom Jahr des Rentenbeginns ab: 84 % bei Rentenbeginn 2026, jedes Jahr 0,5 Punkte mehr, ab 2058 die ganze Rente. Betriebsrente und Riester-Rente sind voll steuerpflichtig, bei einer privaten Rente nur der Ertragsanteil, mit 67 sind das 17 %. Steuer fällt erst an, wenn alles zusammen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr liegt.
Weil die Renteninformation es auch tut: Sie rechnet ohne künftige Rentenerhöhungen. So lassen sich Wunschrente und Renten direkt vergleichen. Erst bei der Sparrate kommt die Inflation dazu, denn bis zur Rente wächst die Lücke mit ihr.
Nimm aus der Renteninformation den Betrag ohne Rentenanpassung. Die Werte mit 1 % oder 2 % Anpassung im Jahr sind in künftigem Geld gerechnet und würden die Rente in heutigem Geld zu hoch zeigen.
Nennen die Unterlagen deiner Betriebs- oder Privatrente den Betrag bei Rentenbeginn, ist er in heutigem Geld weniger wert: Mit 2 % Inflation im Jahr sind 100 € in 37 Jahren noch rund 48 € wert.
Das zeigt der Rechner im zweiten Schritt. Bei 814 € Lücke, 37 Jahren bis zur Rente, 5 % Rendite bis zur Rente, 3 % in der Rente und 2 % Inflation sind es rund 386 € im Monat, damit das Geld bis 90 reicht. Willst du nur von den Erträgen leben und das Kapital behalten, sind es rund 658 €.
Je früher du anfängst, desto weniger musst du selbst einzahlen, weil die Erträge mehr erledigen.
Der Rechner zieht auch dann die Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab. Die Rentenversicherung gibt dir einen Zuschuss: die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und des durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf deine gesetzliche Rente, höchstens die Hälfte deines Beitrags. Liegt dein Beitrag im Alter nach diesem Zuschuss über dem Betrag in der Zeile „Kranken- und Pflegeversicherung“, rechne die Differenz zu deiner Wunschrente dazu. Sonst lass die Wunschrente, wie sie ist.
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