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FinanzglasFinanzglas, zur Startseite

Startet am 1. Januar 2027

Wie viel legt der Staat für dich dazu?

Gib deinen Beitrag ein und sieh sofort, welche Zulagen du bekommst und was bis zur Rente daraus werden kann. Gerechnet nach dem Gesetz vom 26. Mai 2026, ohne Anmeldung.

Deine Angaben

€ im Monat
= 1.200 € im Jahr

Jahre

Unter 25 gibt es einmalig 200 € Startbonus.

Alles wird in deinem Browser gerechnet. Es wird nichts gespeichert oder gesendet.

Dein Ergebnis

Der Staat legt dir jedes Jahr dazu

390 €im Jahr

Das sind 33 Cent auf jeden Euro, den du einzahlst.

Pro Jahr in deinem Depot1.590 €

  • Von dir 1.200 €
  • Vom Staat 390 €
Grundzulage50 % bis 30 € im Monat, 25 % bis 150 €
390 €

Bis 150 € im Monat wächst die Zulage weiter. Mit 150 € im Monat bekämst du 150 € mehr im Jahr.

390 € Förderung im Jahr bei 100 € im Monat.

So hoch ist die Förderquote

Grundzulage im Verhältnis zu deinem Beitrag, ohne Kinderzulage und Steuer. Kleine Beiträge fördert der Staat am stärksten.

Unter 10 € im Monat gibt es keine Grundzulage. Bis 30 € beträgt die Förderquote 50 %, danach sinkt sie bis 150 € auf 30 % (540 € im Jahr, Maximum). Darüber steigt die Zulage nicht mehr.

  • 10 €Ab hier gibt es Zulage
  • 25 €50 Cent auf jeden Euro und die volle Kinderzulage
  • 150 €Höchste Grundzulage: 540 € im Jahr

Tipp auf die Kurve oder zieh den Punkt, um deinen Beitrag zu ändern.

Was daraus bis zur Rente werden kann

Drei Szenarien für die Wertentwicklung, jeweils nach 1 % Kosten im Jahr. Niemand kann sagen, welches eintritt.

Rentenbeginn mit

In 37 Jahren zahlst du 44.400 € ein. Der Staat legt 14.430 € dazu.

  • Deine Einzahlungen
  • Zulagen samt Erträgen
  • Erträge auf deine Einzahlungen

Vorsichtig

3 % Wertentwicklung, 2 % nach Kosten

86.000 €

Mittel

5 % Wertentwicklung, 4 % nach Kosten

130.000 €

Optimistisch

7 % Wertentwicklung, 6 % nach Kosten

204.000 €
Alle Werte als Tabelle
SzenarioEndkapitalEinzahlungenZulagen samt Erträgenübrige Erträge
Vorsichtig86.000 €44.000 €20.000 €21.000 €
Mittel130.000 €44.000 €31.000 €55.000 €
Optimistisch204.000 €44.000 €47.000 €112.000 €

Annahmen, keine Prognose

  • monatliche Einzahlung zum Monatsende, Verzinsung monatlich mit dem effektiven Jahreszins
  • Kosten pauschal 1 % im Jahr (Obergrenze im Standarddepot)
  • Zulagen jeweils im Folgejahr gutgeschrieben; die für das letzte Jahr kommt nach Rentenbeginn
  • Kinderzulage, bis das Kind 18 ist (wer heute älter ist und Kindergeld bekommt: bis 25)
  • gleichbleibende Wertentwicklung, vor Steuern im Alter

Tatsächliche Ergebnisse können deutlich höher oder niedriger ausfallen, auch Verluste sind möglich. Frühere oder angenommene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft.

Kurz erklärt

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die Altersvorsorge. Es startet am 1. Januar 2027 und löst Riester für alle neuen Verträge ab. Du zahlst ein, der Staat legt Zulagen dazu, und das Geld wird zum Beispiel in ETFs angelegt.

Anders als bei Riester ist eine Beitragsgarantie keine Pflicht mehr, dein Geld kann also stärker in Aktien gehen. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026.

So rechnet der Rechner

Jede Zahl stammt aus dem Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156).

Grundzulage
50 % auf die ersten 360 € im Jahr, 25 % auf den Teil bis 1.800 €. Höchstens 540 € im Jahr. (§ 84 EStG)
Startbonus
Einmalig 200 € extra, wenn du zu Beginn des Jahres noch nicht 25 bist. (§ 84 Satz 2 EStG)
Kinderzulage
Je Kind mit Kindergeld 100 % deines Beitrags, höchstens 300 €. Schon 300 € im Jahr reichen für die volle Zulage, egal wie viele Kinder. (§ 85 EStG)
Mindestbeitrag
Unter 120 € im Jahr gibt es weder Grund- noch Kinderzulage. (§ 86 EStG)
Steuervorteil
Beiträge bis 1.800 € plus Zulagen zählen als Sonderausgaben. Spart das mehr Steuer, als die Zulage wert ist, erstattet das Finanzamt die Differenz. Gerechnet mit dem Einkommensteuertarif 2026, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. (§ 10a EStG)
Grenzen
Höchstens 6.840 € im Jahr einzahlen. Gefördert werden höchstens zwei neue Verträge. Ausgezahlt wird frühestens mit 65, spätestens ab 70. (AltZertG, § 82 Abs. 5 EStG)
Wer gefördert wird
Angestellte, Azubis und Beamte, ab 2027 auch Selbstständige unter 67. Ehepartner ohne eigenen Anspruch bekommen über den Partner bis 175 € Grundzulage; das rechnet dieser Rechner nicht. (§§ 10a, 79 EStG)

Beispielrechnung ohne Gewähr und keine Anlageberatung. Ob und wie viel du tatsächlich bekommst, hängt von deiner Situation ab. Stand: Oktober 2026.

Häufige Fragen zur Förderung

Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € im Jahr und 25 % auf den Teil bis 1.800 €, höchstens also 540 € im Jahr. Für jedes Kind mit Kindergeld kommen bis zu 300 € Kinderzulage dazu. Wer zu Beginn des Jahres noch nicht 25 ist, bekommt einmalig 200 € Startbonus.

Für die höchste Grundzulage von 540 € brauchst du 1.800 € im Jahr, also 150 € im Monat. Die volle Kinderzulage gibt es schon ab 300 € im Jahr (25 € im Monat), egal wie viele Kinder du hast. Prozentual am meisten bekommst du bis 30 € im Monat: 50 Cent auf jeden Euro.

Unter 120 € im Jahr (10 € im Monat) gibt es keine Zulage. Einzahlen darfst du höchstens 6.840 € im Jahr.

Angestellte, Azubis und Beamte, ab 2027 zum ersten Mal auch Selbstständige unter 67, die eine Steuererklärung abgeben. Ehepartner ohne eigenen Anspruch bekommen über den Partner bis zu 175 € Grundzulage im Jahr.

Vielleicht. Beiträge bis 1.800 € plus Zulagen zählen als Sonderausgaben. Spart dieser Abzug mehr Steuer, als die Zulagen wert sind, erstattet das Finanzamt die Differenz über die Steuererklärung. Das lohnt sich vor allem bei höherem Einkommen. Der Rechner zeigt es dir, wenn du dein zu versteuerndes Einkommen einträgst.

Das hängt vom Anbieter ab. Nur beim Standarddepot sind die Effektivkosten gesetzlich auf 1 % im Jahr begrenzt, deshalb rechnet der Rechner mit 1 %. Reine ETF-Depots sind oft deutlich günstiger. Über Jahrzehnte macht jeder Zehntelprozentpunkt einen spürbaren Unterschied: Vergleiche die Effektivkosten im Produktinformationsblatt.

Er läuft nach altem Recht weiter, du musst nichts tun. Schließt du nach dem 31.12.2026 einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt das neue Recht aber automatisch auch für deine alten Verträge. Eine Kündigung führt in der Regel zur Rückzahlung der Förderung, lass einen Wechsel deshalb vorher prüfen.

Nicht ohne Nachteile. Ausgezahlt wird frühestens mit 65, spätestens ab 70. Holst du das Geld vorher heraus, werden Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert. Ausnahme ist eine selbst genutzte Immobilie: Dafür kannst du mindestens 3.000 € entnehmen.

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