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Was ändert sich 2027? Rente, Steuern und Krankenversicherung im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankenkasse: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2027 ist auf 2,9 % festgelegt. Viele Kassen verlangen schon heute mehr, im Schnitt 3,13 %. Was deine Kasse 2027 nimmt, steht meist erst im Dezember fest.
  • Beitragsgrenzen: Die Grenzen für Kranken- und Rentenversicherung sollen deutlich steigen, in der Krankenversicherung um 300 € pro Monat mehr als üblich. Das trifft vor allem gut Verdienende.
  • Mindestlohn und Minijob: 14,60 € pro Stunde und 633 € Minijob-Grenze ab Januar, beides beschlossen. Geplant ist zusätzlich eine höhere Pauschsteuer auf Minijobs.
  • Deutschlandticket: 66,80 € ab Januar. Manche Anbieter verlangen deine Zustimmung zum neuen Preis, die Deutsche Bahn bis 30.11.2026.
  • Altersvorsorgedepot: Die neue geförderte Altersvorsorge startet am 01.01.2027, das Gesetz ist verkündet.
  • Steuern und Kindergeld: Höherer Grundfreibetrag und 267 € Kindergeld sind geplant. Das Kabinett hat den Entwurf beschlossen, Bundestag und Bundesrat fehlen noch.

Zum Jahreswechsel ändert sich einiges bei Rente, Steuern und Krankenversicherung. Das Problem: Viele Zahlen, die gerade kursieren, sind noch gar nicht beschlossen. Manche stammen aus Gesetzentwürfen, andere sind Prognosen von Vergleichsportalen. Ein Beispiel: Vergleichsportale hatten für 2027 einen deutlich höheren durchschnittlichen Zusatzbeitrag erwartet. Festgelegt hat das Bundesgesundheitsministerium 2,9 %.

Deshalb bekommt in diesem Überblick jede Änderung einen Status: beschlossen (Gesetz oder Verordnung steht), Bundestag beschlossen (der Bundesrat fehlt noch) oder Kabinett beschlossen (die Bundesregierung hat einen Entwurf beschlossen, Bundestag oder Bundesrat fehlen noch). Alles, was noch nicht endgültig beschlossen ist, nennen wir im Text „geplant“. So siehst du auf einen Blick, worauf du dich schon verlassen kannst und was sich noch ändern kann.

Was ist für 2027 schon beschlossen und was nur geplant?

Sicher sind vor allem Mindestlohn, Minijob-Grenze, der durchschnittliche Zusatzbeitrag, das Altersvorsorgedepot und die Mütterrente III. Die neuen Beitragsgrenzen der Sozialversicherung hat die Bundesregierung beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Steuerreform mit höherem Grundfreibetrag und mehr Kindergeld hat das Kabinett als Gesetzentwurf beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Hier alle wichtigen Punkte mit Stand vom 06.11.2026:

Tipp auf einen Status, um seine Zeilen hervorzuheben.

Änderungen 2027 mit Wert und Status, Stand 06.11.2026
ÄnderungWert 2027Status
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag Krankenkasse2,9 %festgelegt (BMG, § 242a SGB V)
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung6.375 € im MonatKabinett beschlossen, Bundesrat fehlt
Beitragsbemessungsgrenze Pflegeversicherung6.075 € im Monat nach geltendem Recht, 6.375 € laut Pflegereform6.075 €: Kabinett beschlossen, Bundesrat fehlt6.375 €: Kabinett beschlossen, Bundestag und Bundesrat fehlen
Versicherungspflichtgrenze (Wechsel in die PKV)84.150 € im JahrKabinett beschlossen, Bundesrat fehlt
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung8.850 € im MonatKabinett beschlossen, Bundesrat fehlt
Zuzahlungen Krankenkasseplus 50 %beschlossen
Festzuschuss Zahnersatz50 % statt 60 %beschlossen
Mindestlohn14,60 € pro Stundebeschlossen
Minijob-Grenze633 € im Monatbeschlossen
Pauschsteuer auf Minijobs5 % statt 2 %Kabinett beschlossen, Bundestag und Bundesrat fehlen
Altersvorsorgedepot (neue geförderte Vorsorge)Start 01.01.2027beschlossen und verkündet
Mütterrente IIIgilt ab 2027, Auszahlung ab 2028beschlossen
Deutschlandticket66,80 € im Monatbeschlossen (Verkehrsminister der Länder)
Grundfreibetrag12.564 €Kabinett beschlossen, Bundestag und Bundesrat fehlen
Kindergeld267 € pro Kind und MonatKabinett beschlossen, Bundestag und Bundesrat fehlen
Frühstart-Rente für Kinder10 € im MonatBundestag beschlossen, Bundesrat fehlt
Höherer Pflege-Zuschlag für Kinderlose0,9 statt 0,6 ProzentpunkteKabinett beschlossen, Bundestag und Bundesrat fehlen
Rentenerhöhung zum 01.07.2027noch offenwird im Frühjahr 2027 festgelegt

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Bundesregierung, Bundestag, Bundesrats-Drucksache 576/26, Bundesgesetzblatt. Einzelnachweise in den Abschnitten und unter „Quellen“.

Die wichtigsten Termine

  1. 05.11.2026Pflegereform: 1. Lesung im Bundestagan die Ausschüsse überwiesen (erledigt)

  2. 20.11.2026Bundesrat: Beitragsgrenzen, Frühstart-Rente, Informationspflicht der Krankenkassen (noch offen)

  3. 30.11.2026Deutschlandticket: Frist für die Zustimmung zum neuen Preis bei der Deutschen Bahn

  4. 18.12.2026Bundesrat: voraussichtlich Steuerreform (noch offen)

  5. 01.01.2027Start: Mindestlohn 14,60 €, Minijob 633 €, Altersvorsorgedepot, höhere Zuzahlungen (beschlossen)

  6. Frühjahr 2027Festlegung der Rentenerhöhung (noch offen)

  7. 01.07.2027Rentenanpassung (noch offen)

  8. 2028Auszahlung Mütterrente III, Zuschlag für beitragsfrei mitversicherte Partner (beschlossen)

Was ändert sich 2027 bei der Krankenversicherung?

Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2027 ist auf 2,9 % festgelegt. Diese 2,9 % sind aber nur ein Orientierungswert. Jede Kasse legt ihren eigenen Zusatzbeitrag fest, und im Schnitt erheben die Kassen schon heute 3,13 % (Stand Ende Juni 2026). Außerdem sollen die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze 2027 deutlich steigen.

Der Zusatzbeitrag ist der Teil des Beitrags, den jede Krankenkasse selbst bestimmt. Als Angestellter zahlst du davon die Hälfte, die andere Hälfte trägt dein Arbeitgeber. Den festgelegten Durchschnitt von 2,9 % hat das Bundesgesundheitsministerium am 30.10.2026 bekannt gegeben (Pressemitteilung des BMG). Der Wert liegt rund 0,23 Prozentpunkte unter dem, was die Kassen Mitte 2026 tatsächlich verlangt haben. Ob deine Kasse 2027 erhöht, senkt oder bleibt, entscheidet sie meist im Dezember.

Wichtig: Seit Sommer 2026 muss dich deine Kasse nicht mehr per Brief über eine Erhöhung informieren. Diese Pflicht wurde mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gestrichen. Dein Sonderkündigungsrecht bei einer Erhöhung bleibt aber bestehen. Eine neue Informationspflicht hat der Bundestag am 15.10.2026 zusammen mit der Notfallreform beschlossen. Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich am 20.11.2026 damit, erst danach kann sie in Kraft treten. Wie du deine Kasse selbst prüfst und wann ein Wechsel sich lohnt, liest du in unserem Beitrag „Krankenkasse wechseln 2027“.

Die Grenzen steigen stärker als sonst. Die Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen, bis zu dem Beiträge fällig werden. Was du darüber verdienst, bleibt beitragsfrei. Normalerweise steigt sie mit den Löhnen. 2027 kommen in der Krankenversicherung 300 € pro Monat extra dazu, ebenso bei der Versicherungspflichtgrenze, ab der Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln dürfen.

Grenzen 2026 und 2027
Grenze20262027
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung (Monat)5.812,50 €6.375 €
Versicherungspflichtgrenze (Jahr)77.400 €84.150 €
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (Monat)8.450 €8.850 €

Quelle: Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2027, Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrats-Drucksache 576/26). Die Zustimmung des Bundesrats steht aus (Bundesregierung).

Beispiel Markus (fiktiv, 47): Er verdient 9.000 € brutto im Monat und ist gesetzlich versichert. Er liegt über den neuen Grenzen der Kranken- und der Rentenversicherung. Steigen die Grenzen wie geplant, zahlt er 2027 bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 % rund 49,22 € mehr im Monat für die Krankenversicherung und 37,20 € mehr für die Rentenversicherung, zusammen rund 1.037 € im Jahr (nur sein Arbeitnehmeranteil). Für Einkommen unter 5.812,50 € im Monat ändert die höhere Grenze in der Krankenversicherung nichts, unter 8.450 € die in der Rentenversicherung.

Rechnung: Anstieg der Grenze × Arbeitnehmeranteil (Krankenversicherung 8,75 % inklusive halbem Zusatzbeitrag von 2,9 %, Rentenversicherung 9,3 %). Ohne Pflegeversicherung: Ihre Grenze liegt nach geltendem Recht bei 6.075 € im Monat und soll nach einem Gesetzentwurf ebenfalls auf 6.375 € steigen.

Bei den Leistungen gibt es ebenfalls Einschnitte, beschlossen mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (FAQ des BMG):

  • Zuzahlungen: Ab 01.01.2027 steigen sie um 50 %. Für Medikamente zahlst du dann 7,50 bis 15 € statt 5 bis 10 €, im Krankenhaus 15 statt 10 € pro Tag. Die Belastungsgrenzen bleiben gleich.
  • Zahnersatz: Ab 2027 sinkt der Festzuschuss von 60 auf 50 %. Mit Bonusheft sind es nach fünf Jahren 60 statt 70 %, nach zehn Jahren 65 statt 75 %. Die Härtefallregelung bleibt.
  • Homöopathie: Seit 30.07.2026 dürfen homöopathische und anthroposophische Mittel für Kinder unter 12 Jahren nicht mehr auf Kassenrezept verordnet werden. Freiwillige Erstattungen der Kassen enden Ende 2026. Ab 2027 zahlst du Homöopathie komplett selbst.

Beim Krankengeld gibt es ab 2027 ebenfalls Einschränkungen. Selbstständige sowie kurzzeitig und unständig Beschäftigte bekommen es erst nach drei Monaten Wartezeit und ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Wer neben einer Teilrente von mehr als zwei Dritteln der vollen Rente arbeitet, bekommt kein Krankengeld mehr. Nach dem Ende einer Beschäftigung gibt es nur noch Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengelds (Techniker Krankenkasse).

Was ändert sich bei der Pflegeversicherung?

Beschlossen ist für 2027 bei der Pflegeversicherung bisher keine Beitragsänderung. Der Beitragssatz liegt bei 3,6 %, Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 Prozentpunkte Zuschlag. Die Bundesregierung hat am 30.09.2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Er sieht vor, den Zuschlag für Kinderlose ab 01.01.2027 auf 0,9 Prozentpunkte anzuheben. Außerdem soll die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung wie in der Krankenversicherung um 300 € pro Monat extra steigen, auf 6.375 € statt 6.075 € nach geltendem Recht (§ 55 Abs. 2 SGB XI). Der Bundestag hat den Entwurf am 05.11.2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen, federführend ist der Gesundheitsausschuss.

Eltern zahlen weniger: Ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag um 0,25 Prozentpunkte je Kind, bis zum fünften Kind und solange die Kinder unter 25 sind (§ 55 SGB XI). Daran ändert der Entwurf nach heutigem Stand nichts.

Was ändert sich 2027 bei der Rente?

Die wichtigste Rentenänderung 2027 ist die Mütterrente III: Für jedes vor 1992 geborene Kind gibt es bis zu einen halben Rentenpunkt mehr, ausgezahlt wird sie aber erst ab 2028, rückwirkend. Wie stark die Renten zum 01.07.2027 steigen, steht noch nicht fest. Das Rentenniveau ist bis 2031 bei 48 % gesichert. Neurentner müssen 2027 einen etwas höheren Anteil ihrer Rente versteuern.

  • Rentenerhöhung: Seit 01.07.2026 ist ein Rentenpunkt 42,52 € wert (plus 4,24 %). Die Anpassung zum 01.07.2027 wird im Frühjahr 2027 festgelegt. Zahlen, die jetzt schon kursieren, sind Prognosen.
  • Mütterrente III: Ein halber Rentenpunkt entspricht heute 21,26 € brutto im Monat. Beispiel Erika (fiktiv, 68) mit zwei vor 1992 geborenen Kindern: bis zu 42,52 € brutto mehr im Monat. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt ab 2028 aus und rechnet rückwirkend ab Januar 2027 nach. Ein Antrag ist in der Regel nicht nötig.
  • Haltelinie: Das Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 % (Rentenpaket, Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 362).
  • Besteuerung: Wer 2027 in Rente geht, muss 84,5 % der Rente versteuern (2026: 84 %). Der Anteil steigt jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte (§ 22 EStG). Für Bestandsrentner bleibt der steuerfreie Betrag gleich.
  • Rentenbeitrag: Nach dem Rentenversicherungsbericht 2025 bleibt der Beitragssatz von 18,6 % bis 2027 stabil. Der Bericht für 2026 steht noch aus. Die Deutsche Rentenversicherung warnt allerdings: Kürzt der Bund seine Zuschüsse wie geplant, könnte der Satz schon 2027 auf 18,8 % steigen.
  • Aktivrente: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter sozialversicherungspflichtig angestellt arbeitet (nicht im Minijob), kann seit 2026 bis 24.000 € im Jahr steuerfrei dazuverdienen. Für 2027 ändert sich daran nichts. Selbstständige sind weiterhin ausgenommen.

Was bringt das Altersvorsorgedepot ab 2027?

Ab 01.01.2027 gibt es eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge, das Altersvorsorgedepot. Der Staat legt auf deine Einzahlungen eine Grundzulage von bis zu 540 € im Jahr drauf, für Kinder bis zu 300 € je Kind. Neue Riester-Verträge können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, ein Wechsel ist freiwillig möglich.

Das Gesetz ist beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet (2026 I Nr. 156). Die Förderung staffelt sich so: Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 % Zulage, auf den Teil bis 1.800 € noch 25 %. Einzahlen kannst du bis 6.840 € im Jahr, gefördert wird nur bis 1.800 €.

Grundzulage im Altersvorsorgedepot
Eigenbeitrag im Jahrim MonatGrundzulageZulage in % des Beitrags
300 €25 €150 €50 %
600 €50 €240 €40 %
1.200 €100 €390 €32,5 %
1.800 €150 €540 €30 %
3.000 €250 €540 €18 %

Rechnung nach den Förderregeln des Altersvorsorgereformgesetzes, ohne Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und mögliche Steuervorteile.

Weitere Eckpunkte: Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Für das sogenannte Standarddepot sind die Effektivkosten, also alle Kosten zusammen, auf höchstens 1,0 % im Jahr begrenzt. Auch Selbstständige sind förderberechtigt. Zusätzlich sind Eigenbeiträge bis 1.800 € plus Zulagen als Sonderausgaben absetzbar, ohne Kinder also bis 2.340 € im Jahr. Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage. Angelegt wird in Wertpapieren. Der Wert kann schwanken, Verluste sind möglich.

Alles zu Förderung, Bedingungen und Riester-Wechsel mit Rechenbeispielen findest du in unserem Beitrag zum Altersvorsorgedepot.

Was ändert sich 2027 bei Steuern und Kindergeld?

Die Bundesregierung plant für 2027 eine Einkommensteuerreform: Der Grundfreibetrag soll auf 12.564 € steigen, das Kindergeld auf 267 € pro Kind und Monat und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 €. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 02.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht zugestimmt, der Bundesrat entscheidet voraussichtlich am 18.12.2026. Bis dahin können sich Werte noch ändern.

Die geplanten Werte laut Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 21/8235, Bundesregierung):

Geplante Steuerwerte 2027
Wert20262027 (geplant)
Grundfreibetrag12.348 €12.564 €
Kindergeld je Kind und Monat259 €267 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten ohne Nachweis)1.230 €1.430 €

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, auf den du keine Einkommensteuer zahlst. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird automatisch als Werbungskosten abgezogen. Wer weniger Werbungskosten hat, profitiert von der Erhöhung. Wer ohnehin mehr nachweist, merkt davon nichts. Die Freibeträge für Kinder sollen zusammen auf 10.056 € je Kind steigen. Für hohe Einkommen wird es teurer: Der Reichensteuersatz von 45 % soll bei Alleinstehenden schon ab 250.000 € zu versteuerndem Einkommen greifen, ab 280.000 € sollen 47 % gelten.

Zur Gegenfinanzierung enthält der Entwurf auch Belastungen. Handwerkerleistungen sollen nur noch zu 15 statt 20 % absetzbar sein, höchstens 900 statt 1.200 € im Jahr. Die Pauschsteuer auf Minijobs soll von 2 auf 5 % steigen. Der Bundesrat hat im Oktober gefordert, auf beides zu verzichten. Wie viel netto am Ende für dich übrig bleibt, rechnen wir erst nach, wenn das Gesetz beschlossen ist.

Unverändert bleibt der Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € Kapitalerträge im Jahr sind steuerfrei, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG).

Was ändert sich 2027 für Familien?

Für Familien bringt 2027 vor allem neue Förderungen: die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot, voraussichtlich mehr Kindergeld und die Frühstart-Rente. Beschlossen ist davon bisher nur das Altersvorsorgedepot. Das höhere Kindergeld steckt im Steuer-Entwurf. Die Frühstart-Rente hat der Bundestag beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.

Beispiel Lena (fiktiv, 34), angestellt, ein Kind (Jahrgang 2021):

  • Kindergeld: nach dem Entwurf 267 € statt 259 € im Monat, also 96 € mehr im Jahr.
  • Altersvorsorgedepot: Spart sie selbst ein, kann sie neben der Grundzulage bis zu 300 € Kinderzulage im Jahr für ihr Kind bekommen. Die volle Kinderzulage gibt es ab 25 € Sparbeitrag im Monat.
  • Frühstart-Rente: Der Staat soll für Kinder von 6 bis 18 Jahren 10 € im Monat in ein Vorsorgekonto einzahlen. Eingeführt wird sie schrittweise nach Geburtsjahrgängen: zuerst Jahrgang 2020, rückwirkend ab 01.01.2026, ab 2027 jedes Jahr der Jahrgang, der sechs wird. Lenas Kind käme damit 2027 dazu, sofern der Bundesrat zustimmt. Die Details stellen wir vor, sobald das Gesetz verkündet ist (Bundestag).
  • Pflegeversicherung: Mit einem Kind zahlt Lena keinen Kinderlosenzuschlag. Abschläge gibt es erst ab dem zweiten Kind.

Was ändert sich bei Mindestlohn, Minijob und Deutschlandticket?

Der Mindestlohn steigt am 01.01.2027 von 13,90 € auf 14,60 € pro Stunde, ein Plus von 5,0 %. Damit steigt auch die Minijob-Grenze von 603 € auf 633 € im Monat. Das Deutschlandticket wird teurer: 66,80 € statt 63 € im Monat. Alle drei Änderungen sind beschlossen.

  • Vollzeit zum Mindestlohn: Bei 40 Stunden pro Woche sind das 2027 rund 2.530,67 € brutto im Monat, 121,33 € mehr als 2026.
  • Minijob: Tom (fiktiv, 22) jobbt neben dem Studium zum Mindestlohn. Mit 633 € kann er 2027 rund 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten. Geplant, aber noch nicht beschlossen, ist eine höhere Pauschsteuer auf Minijobs: 5 statt 2 %. Meist trägt sie der Arbeitgeber. Darf er sie laut Vertrag abwälzen, bleiben vom vollen Minijob nur 601,35 €.
  • Deutschlandticket: 3,80 € mehr im Monat, 45,60 € im Jahr. Viele Abos werden automatisch auf den neuen Preis umgestellt, für manche brauchen die Verkehrsunternehmen aber deine Zustimmung (Bundesregierung). Bei der Deutschen Bahn musst du bis 30.11.2026 zustimmen, sonst endet das Abo zum 31.12.2026. Wer sein DB-Abo ab dem 15.10.2026 bestellt hat, muss nichts tun.

Rechnung Vollzeit: 40 Stunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate = 173,33 Stunden im Monat; Annahme ohne Zuschläge.

Was ändert sich für Selbstständige und Unternehmer?

Für Unternehmer wird 2027 vor allem die E-Rechnung wichtig: Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Umsatz hatte, muss an andere Unternehmen ab 01.01.2027 elektronische Rechnungen ausstellen. Neu ist außerdem, dass Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen dürfen. Die steuerfreie Aktivrente bleibt dagegen Angestellten vorbehalten.

  • E-Rechnung: So steht es im Umsatzsteuergesetz (§ 27 Abs. 38 UStG). Kleinere Unternehmen dürfen noch bis Ende 2027 andere Rechnungsformen nutzen, ebenso EDI-Verfahren mit Zustimmung des Empfängers. Kläre die Umsetzung mit deiner Steuerberatung.
  • Abschreibung: Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die du nach dem 30.06.2025 und bis 31.12.2027 anschaffst, gilt die degressive Abschreibung mit bis zu 30 % im Jahr, höchstens dem Dreifachen der linearen Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG).
  • Altersvorsorgedepot: Selbstständige sind förderberechtigt. Das war bei Riester in der Regel nicht so.
  • Krankenversicherung: Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige zahlen den Zusatzbeitrag ihrer Kasse voll. Eine Erhöhung trifft sie doppelt so stark wie Angestellte.
  • Krankengeld: Wer als Selbstständiger Anspruch auf Krankengeld hat, bekommt es ab 2027 erst nach drei Monaten Wartezeit und ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit.

Was solltest du jetzt tun?

Die meisten Änderungen laufen automatisch. Ein paar Dinge solltest du aber selbst im Blick behalten. Die erste Frist endet schon im November. Diese Checkliste hilft dir dabei:

  1. Deutschlandticket-Abo: Bis 30.11. prüfen, ob dein Anbieter eine Zustimmung zum neuen Preis verlangt. Bei der Deutschen Bahn ist das so, sonst endet das Abo zum Jahresende.

  2. Zusatzbeitrag prüfen: Sieh im Dezember nach, ob deine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag zum 01.01.2027 erhöht. Bei einer Erhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht. Einen Überblick über alle Kassen gibt dir ein Krankenkassenvergleich (Werbelink).

  3. Gehaltsabrechnung Januar ansehen: Neue Grenzen, Beiträge und Freibeträge zeigen sich dort. Fallen dir Abweichungen auf, frag in der Personalabteilung nach.

  4. Minijob-Stunden anpassen: Passen deine Stunden zur neuen Grenze von 633 €?

  5. Riester-Vertrag nicht vorschnell kündigen: Erst vergleichen, dann entscheiden.

  6. Rentenkonto prüfen: Vor allem Eltern mit Kindern vor 1992 und alle, die bald in Rente gehen.

Fazit: Was heißt 2027 für dich?

2027 bringt mehr Mindestlohn, eine neue geförderte Altersvorsorge und höhere Beitragsgrenzen. Vieles andere ist noch nicht beschlossen. Wer gut verdient, zahlt voraussichtlich mehr Sozialbeiträge. Familien können von Kinderzulage, Kindergeld und Frühstart-Rente profitieren, sobald alles beschlossen ist. Und bei der Krankenkasse lohnt es sich mehr denn je, selbst hinzuschauen, weil die Informationspflicht der Kassen derzeit entfallen ist.

Häufige Fragen zu den Änderungen 2027

Das hängt von deiner Kasse ab. Der festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag bleibt bei 2,9 %, viele Kassen liegen aber schon heute darüber, im Schnitt bei 3,13 % (Mitte 2026). Ihre Sätze für 2027 legen die Kassen meist im Dezember fest. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt wegen der höheren Grenze in der Regel mehr. Außerdem steigen ab Januar die Zuzahlungen, etwa für Medikamente, um 50 %.

Nein. Stand 06.11.2026 hat nur das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Der Bundestag berät ihn im November, der Bundesrat entscheidet voraussichtlich am 18.12.2026. Erst danach stehen Grundfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmer-Pauschbetrag für 2027 fest. Die genannten Werte können sich bis dahin noch ändern.

Geplant sind 267 € pro Kind und Monat, das sind 8 € mehr als 2026. Diese Erhöhung steht im Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 und ist noch nicht beschlossen. Bis zur Entscheidung gilt weiter der Betrag von 259 €. Beantragen musst du die Erhöhung nicht, die Familienkasse passt sie automatisch an.

Wahrscheinlich ja, aber wie stark, steht noch nicht fest. Die Rentenanpassung zum 01.07.2027 wird im Frühjahr 2027 festgelegt, sie folgt vor allem der Lohnentwicklung. Prozentzahlen, die jetzt kursieren, sind Prognosen. Sicher ist die Haltelinie: Das Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 %.

Mütter und Väter, denen Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder angerechnet werden. Je Kind gibt es bis zu einen halben Rentenpunkt mehr, heute 21,26 € brutto im Monat. Die Regel gilt ab 2027, ausgezahlt wird ab 2028 mit Nachzahlung für 2027. Ein Antrag ist in der Regel nicht nötig.

Die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge ab 2027, die Riester für Neuverträge ablöst. Du zahlst in ein Depot ein, der Staat gibt bis zu 540 € Grundzulage im Jahr und bis zu 300 € je Kind dazu. Angelegt wird in Wertpapieren, der Wert kann schwanken. Auch Selbstständige sind förderberechtigt.

Die Minijob-Grenze steigt am 01.01.2027 von 603 € auf 633 € im Monat, weil sie an den Mindestlohn gekoppelt ist. Der Mindestlohn steigt gleichzeitig auf 14,60 € pro Stunde. Zum Mindestlohn kannst du damit rund 43 Stunden im Monat im Minijob arbeiten. Beides ist beschlossen. Geplant, aber noch nicht beschlossen, ist eine höhere Pauschsteuer auf Minijobs von 5 statt 2 %.

Für die meisten Änderungen nicht, sie gelten automatisch. Sinnvoll ist, im Dezember den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse für 2027 zu prüfen, weil die Kasse dich nicht mehr anschreiben muss. Wer ein Deutschlandticket-Abo hat, sollte bis 30.11. prüfen, ob der Anbieter eine Zustimmung zum neuen Preis verlangt, bei der Deutschen Bahn ist das so. Wer einen Minijob hat, sollte seine Stunden prüfen. Einen Riester-Vertrag solltest du nicht überstürzt kündigen.

Quellen

Stand: 06.11.2026. Dieser Beitrag wird aktualisiert, wenn Bundestag und Bundesrat über die offenen Punkte entschieden haben. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Er ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Alle Beispiele sind fiktiv. Beim Altersvorsorgedepot wird in Wertpapiere investiert; ihr Wert kann schwanken, Verluste sind möglich.